Verbraucher, die eine Kreditkarte in Anspruch nehmen, werden in der Schufa vermerkt. Ein Schufa-Eintrag soll den Verbraucher vor Verschuldung schützen und den Dienstleister oder Kreditkartengeber die Sicherheit vor Verlusten geben. Banken prüfen vor der Vergabe einer Kreditkarte immer die Schufa Auskunft, die mit deutschen Banken zusammen arbeitet. Dadurch wird die Bonität des Antragstellers geprüft. Sollten zu viele Einträge vorhanden sein, kann eine Kreditkarte abgelehnt werden, da die Kreditwürdigkeit in Frage gestellt wird. Verbraucher können oft nicht auf eine Kreditkarte verzichten, da diese dazu dienen soll, um Rechnungen im Ausland zu begleichen oder am Automat Geld abzuheben.
Welche Daten werden gespeichert?
Viele wissen nicht, welche Daten in der Schufa vermerkt werden. Es wird immer einen Eintrag geben, wenn ein Girokonto eröffnet oder eine Kreditkarte ausgegeben wird. Diese Einträge sind nicht von Vorteil, sondern dienen als Auskunft bei Banken darüber, ob bereits ein anderes Konto besteht. Darüber hinaus vermerkt die Schufa einen Eintrag, wenn eine Bürgschaft auf einen Kredit besteht. Kreditkarten, wie auch die MasterCard Gold, wird in der Schufa vermerkt. Eine Kreditkarte ohne Schufa oder eine Prepaid Kreditkarte sind von der Prüfung ausgeschlossen. Das liegt daran, dass die Prepaid Kreditkarte auf Guthabenbasis läuft und dadurch kein Risiko für die Bank darstellt. Die Bank vergibt in diesem Fall keinen Kredit und somit wird auch nicht die Schufa nach Einträgen geprüft. Sollte eine Kreditkarte gekündigt werden, wird dieses ebenfalls in einem Schufa-Eintrag vermerkt. Dafür werden aber auch Daten des Verbrauchers nicht gespeichert. So findet man keine Einträge über das Einkommen, dem Guthaben, dem Familienstand und auch nicht über sonstige Vermögensverhältnisse.
Die eigene Schufa-Auskunft: Schufa-Eintrag löschen
Ein Eintrag in der Schufa kann für viele Verbraucher belastend sein, vor allem dann, wenn eine Kreditkarte benötigt wird. Viele Einträge können also gelöscht werden. In regelmäßigen Abständen sollte der Verbraucher eine Auskunft bei der Schufa veranlassen. Die Selbstauskunft ist unentgeltlich und sollte gewissenhaft geprüft werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein, damit ein Eintrag gelöscht werden kann. Wenn ein Eintrag falsch ist, ist es die einfachste Methode, um einen Eintrag löschen zu lassen. Sollte die Sachlage nicht eindeutig sein, kann der Verbraucher sich auch von der Schufa beraten lassen, welche Einträge gelöscht werden können und welche nicht. Handyverträge, Kredite und auch Girokonten, die noch bestehen, können nicht gelöscht werden. Sobald die Einträge gelöscht wurden, hat der Verbraucher es wesentlich leichter, einen neuen Kredit oder Handyvertrag zu erhalten. Die Bonität steigt und je weniger Einträge vorhanden sind, umso vorteilhafter wirkt sich das auf den Verbraucher aus.