Chargeback

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Bei Chargeback handelt es sich um einen Begriff, der bei Zahlungen mit der Kreditkarte verwendet wird. Gemeint ist damit die Möglichkeit, eine mit der Kreditkarte getätigte Transaktion nachträglich durch den Inhaber wieder zu stornieren. Dadurch sollen Inhaber von Kreditkarten bei einer missbräuchlichen Nutzung der Kreditkarte vor finanziellen Verlusten geschützt werden.

Wie funktioniert der Chargeback?

Bemerkt der Karteninhaber auf seiner Kreditkartenabrechnung eine Transaktion, die er seiner Meinung nicht beauftragt hat, so kann er dieser nachträglich widersprechen und die Buchung stornieren. Dabei hängt die genaue Vorgehensweise davon ab, von welcher Bank die Kreditkarte ausgegeben wurde. In den meisten Fällen wird dem Karteninhaber ein Online-Bereich zur Verfügung gestellt, über den er die einzelnen Buchungen nachvollziehen kann. Hier werden alle Transaktionen nach ihrem Datum aufgelistet. Dabei gibt es bei jeder Buchung einen zugehörigen Button, mit dem die Stornierung beauftragt werden kann. Zudem kann der Karteninhaber noch den Grund der Stornierung angeben. Nach Aktivieren des Chargeback wird die Zahlung storniert und der Betrag wird dem Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass eine unrechtmäßige Buchung unmittelbar nach Entdecken storniert werden muss. Einige Banken setzen hierfür eine Frist von sechs Wochen. Allerdings sehen die Richtlinien der herausgebenden Institute eine Frist von acht Wochen vor. In jedem Falle sollten Inhaber von Kreditkarten ihre Abrechnungen regelmäßig überprüfen.

    Gründe für einen Chargeback sind beispielsweise:

  • Doppelbuchungen
  • Belastung eines falschen Betrages
  • Zahlungsempfänger ist dem Inhaber unbekannt
  • Ware wurde nicht geliefert
  • Missbräuchliche Nutzung der Kartendaten
  • Der weitere Ablauf

    Nachdem der Betrag dem Kreditkartenkonto des Kunden wieder gutgeschrieben wurde, setzt sich die Bank mit dem Empfänger der Zahlung in Verbindung. Dabei wird überprüft, ob es sich um eine rechtmäßige Buchung handelt oder ob hier eine missbräuchliche Buchung vorliegt. Dabei entstehen entsprechende Kosten, welche immer dem Empfänger der Zahlung in Rechnung gestellt werden. Ist der Händler der Meinung, dass hier ein korrektes Rechtsgeschäft vorliegt, so kann er diese Kosten über den Rechtsweg wieder vom Besitzer der Karte einfordern. Für diesen können dann hohe Kosten entstehen. Deshalb sollte ein Chargeback immer nur dann ausgeführt werden, wenn sicher ist, dass hier eine fehlerhafte Buchung vorliegt. Zudem kann es passieren, dass die herausgebende Bank bei mehreren unberechtigten Stornierungen die Zusammenarbeit mit dem Kunden beendet und dem Inhaber der Karte kündigt.

    Regelungen der Haftung

    Liegt eine missbräuchliche Nutzung vor, so haftet generell der Zahlungsempfänger. Dadurch sollen Karteninhaber vor finanziellen Verlusten geschützt werden. Für den Fall, dass die entsprechende Karte mit einem zusätzlichen SecureCode versehen ist, geht die Haftung vom Händler auf die herausgebende über.