Wer eine Kreditkarte beantragt, bei dem ist eine Kreditkarten Versicherung oft inklusive. Die einzelnen Anbieter von Kreditkarten bieten jedoch unterschiedliche Leistungen im Bereich des Versicherungsschutzes an. Das reicht von der Unfallversicherung bis hin zur Auslandsreisekrankenversicherung.
Kreditkarten sind als Zahlungsmittel weltweit sehr beliebt. Daher haben Kreditkarteninhaber inzwischen verschiedene Möglichkeiten eine Kreditkarte zu beantragen. Sie werden sowohl von Banken, als auch von Reiseunternehmen und Einzelhändlern angeboten. Dabei gibt es nicht nur bei den Preisen große Unterschiede, sondern auch bei den Leistungen.
Die Karten Versicherung
Damit neue Kunden gewonnen werden können, wird nun auch immer häufiger eine Versicherung für die Kreditkarte angeboten. Die einzelnen Versicherungsleistungen sind dabei meist in einem sogenannten Versicherungspaket zusammengefasst. Oftmals werden ein Unfallschutz und eine Auslandsreisekrankenversicherung für das Ausland angeboten. Da Deutsche besonders gerne verreisen, werden auch oft noch eine Reiserücktritts-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung angeboten. Generell gilt diese Versicherung jedoch nur für den Inhaber der Kreditkarte. Somit kann der Versicherungsschutz auf eine eventuell vorhandene Partnerkarte nicht übertragen werden, das variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter und sollte vor Beantragung einer Partnerkarte nochmal separat erfragt werden. Meist brauchen Familienangehörige jedoch eine separate Versicherung. Was auch beachtet werden sollte, ist der Leistungsumfang, denn nicht immer wird bei der Reiserücktrittsversicherung der komplette Reisepreis erstattet. Somit ist ein Extra-Schutz durch das Reiseunternehmen nicht mehr notwendig. Außerdem übernimmt die Versicherung nur dann die Kosten, wenn die Kreditkarte auch dafür eingesetzt wurde. Demnach tritt die Reiserücktrittsversicherung nur in Kraft, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Das bezieht sich auch auf den Mietwagenschutz. Somit gilt auch hier nur der Versicherungsschutz wenn der Mietwagen per Kreditkarte bezahlt wurde. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist auch die Kreditkartenart, denn meist werden nur Versicherungen in Verbindung einer goldenen Kreditkarte angeboten. Die Jahresgebühr für diese Karten ist jedoch deutlich höher, als für eine klassische Kreditkarte. Zusätzlich zum Versicherungsschutz bieten viele Anbieter auch weitere Leistungen an, wie zum Beispiel das Sammeln von Bonuspunkten, oder spezielle Rabatte bei Partnerunternehmen.
Kreditkarte sperren lassen
Kreditkarteninhaber haben neben den Rechten natürlich auch Pflichten, denn bei grob fahrlässiger Handhabung kann der Versicherungsschutz verweigert werden. Wenn die Kreditkarte trotzdem einmal verloren gegangen ist, oder gestohlen wurde, dann sollte umgehend die Bank darüber informiert werden. Außerdem gibt es zu jeder Kreditkarte bestimmte Sperrnummern, mit denen die Karte direkt gesperrt werden kann. Denn ab Sperrung der Karte haftet der Karteninhaber nicht mehr für die eventuell noch auftretenden Schäden. Die Sperrnummern sind rund um die Uhr erreichbar, so dass die Karte bei Verlust auch am Wochenende oder Feiertagen gesperrt werden kann. Die Notfallnummer sollte demnach immer in Reichweite sein, damit die Kartensperrung so schnell wie möglich erfolgen kann. Das gilt auch für Inhaber einer EC-Karte, die ein kostenloses Girokonto besitzen.