Alleine in Deutschland nutzen um die 25 Millionen Menschen eine Kreditkarte als Zahlungsmittel. Doch wer eine Kreditkarte nutzt, dem kann es auch mal passieren, dass diese verloren geht, manchmal durch Diebstahl oder Unachtsamkeit.
Bei Kartenverlust sollten die folgenden Maßnahmen unbedingt sofort erfolgen, damit Betrüger die Karte nicht benutzen können:
Die Kartensperrung
Der erste Schritt besteht darin, die kostenlose Sperr-Notruf-Nummer zu kontaktieren. Diese gilt somit für alle gängigen Kreditkartenarten wie MasterCard, Visa Card, Diners Club und American Express, sowie bei der klassischen Debitkarte. Zusätzlich dazu gibt es noch alternative Sperrnummern der folgenden Kartenanbieter:
Sperrnummern Deutschland weit:
Visa Card
0800 811 8440
MasterCard/Eurocard
0800 819 1040
American Express
069 97 97 2000
Diners Club
0180 234 54 54
Zentrale Sperrnummer aller Karten
116 116
Der nächste Schritt besteht darin, dass der Anrufzeitpunkt unbedingt notiert werden sollte. Wenn der Kartenverlust durch einen Diebstahl erfolgt ist, sollte auch direkt bei der örtlichen Polizei eine Anzeige gegen „Unbekannt“ (falls der/die Dieb(e) unbekannt sind) erfolgen.
Sperrnummern aus dem Ausland:
Visa Card
(001) 4105813836
MasterCard/Eurocard
(001) 3142756690
American Express
(0049) 69 97971000
Diners Club
(0049) 69 66166123
Zentrale Sperrnummer aller Karten
(0049) 116 116
Daten sollten direkt notiert werden
Zusätzlich zum Anrufzeitpunkt der Sperr-Nummer, sollte nach der Erstattung der Anzeige noch der Zeitpunkt und Name des zuständigen Polizisten, der die Anzeige entgegengenommen hat notiert werden. Außerdem sollte eine Kopie der Anzeige direkt ausgehändigt werden, auch für eventuell spätere Versicherungsansprüche.
Den Schaden unverzüglich bei der Bank melden
Falls notwendig sollten dann die Schadensunterlagen der jeweiligen kartenausgebenden Bank ausgefüllt werden. Wer sein Kreditinstitut direkt erreicht, der hat auch die Möglichkeit die Kreditkarte in der Filiale sperren zu lassen. Für die Sperrung vor Ort werden die Konto- und Kartendaten, wie Kontonummer und Bankleitzahl, benötigt. Generell gilt, dass der Kunde bis zur Sperrung selbst für den Schaden haftet, nach der Sperrung haftet dann das Kreditinstitut im vollen Umfang, das gilt insbesondere für EC-Karten. Bei der Kreditkarte variiert das jedoch je nach Bank. Bei Einkäufen wird meist nur bis zu einem Wert von 50 Euro gehaftet, auch nachdem die Karte gesperrt wurde.
Wann haftet die Bank bei Verlust oder Diebstahl?
Banken haften nur dann für den Schaden, wenn der Inhaber der Karte nicht grob fahrlässig mit der Karte und der dazugehörigen Geheimnummer umgegangen ist(z.B die PIN direkt auf der Karte vermerkt hat). Generell gibt es jedoch keine feste Regelung, wann fahrlässig gehandelt wurde und wann das nicht der Fall ist. Das wird vor Gericht meist individuell entschieden. Manche Gerichtsurteile stuften es schon als fahrlässig ein, wenn jemand seine Karte in seiner Handtasche aufbewahrte. Generell gilt jedoch, dass man die Karte, falls man sich nicht gerade im Urlaub befindet, zu Hause sicher aufbewahren sollte. Bei Bedarf sollte die Card in der Geldbörse am Körper aufbewahrt werden. Außerdem sollte die PIN-Nummer der Karte nie zusammen mit der EC- oder Kreditkarte aufbewahrt werden. Besser ist es diese auswendig zu lernen. Wer seine Geheimnummer beispielsweise in seinem Handy speichert, der handelt in der Regel fahrlässig. Zusätzlich dazu sollte stets dafür gesorgt werden, dass die Nummer verdeckt eingegeben wird. Denn mit einer gestohlenen Kreditkarte können Diebe meist nicht so viel anfangen, ausgenommen sie kennen die PIN, durch Unachtsamkeit bei der Eingabe am Geldautomat zum Beispiel oder gar durch Skimming.