EPM – Electronic Purse Module

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Als Ersatz für Bargeld ist schon seit langem eine digitale, elektronische Geldbörse angedacht – derzeit bestehende, nationale Systeme, deren EPM Chip in die handelsüblichen Bankkarten integriert ist, laufen aber nicht auf einem einheitlichen Standard, sondern bislang auf einem in jedem Land unterschiedlichen proprietären System. Eine Kompatibilität dieser Systeme kann – und soll auch nicht – hergestellt werden. In der Zukunft wird wohl eher ein weltweit einheitliches System die jetzigen nationalen EPM Systeme verdrängen.

Das Kernstück: der Chip

Das EPM besteht zur Hauptsache aus einem Mikroprozessor, beziehungsweise aus einem in eine Plastikkarte integrierten Chip, auf den nicht nur gelesen, sondern auch geschrieben werden kann. Damit ist bei Bezahlsystemen das Auslesen des noch vorhandenen Guthabens des Übermittelten neuen, um die Zahlungssumme verminderten, Betrages auf den EPM Chip möglich. Auf diese Art und Weise können die die Zahlung entgegennehmenden Terminals auch ohne direkte Anbindung verbleiben. Eine Weiterentwicklung der Datenübertragung ist dabei die NFC, die Nahfeldkommunikation, die die Übertragung von Daten vom und zum EPM Chip auf drahtlosem Weg im Umkreis von bis zu 10 Zentimetern vom Terminal erlaubt. Dazu muss im EPM Chip aber ein RFID-Modul vorhanden sein.

Bislang noch bestehende Probleme für die flächendeckende Anwendung

Obwohl die RFID-Systeme bislang schon an einzelnen Standorten angewendet werden, stellen sich immer noch einige technische Probleme und einige datenschutzrechtliche Bedenken, für die erst eine befriedigende Lösung gefunden werden muss. Eines der Probleme ist die mögliche Beschädigung des Chips durch den Transport in Hosen- oder Jackentaschen – die Lebensdauer des Chips und das Risiko einer Beschädigung des RFID-Moduls stellen hier die zentralen Verbesserungspunkte dar, für die aber möglicherweise die Einbindung des Moduls in die Handy-SIM-Karte eine Lösung bietet. Datenschutzrechtlich ist vor allem als problematisch anzusehen, dass der EPM Chip ja auch zur Identifikation seines Besitzers verwendet werden kann und die elektronische Geldbörse, anders als das Bezahlen mit Bargeld, keine Anonymität mehr erlaubt. Das Risiko des Missbrauchs solcher Daten ist damit sehr groß. Ein malaysischer Verkehrsbetrieb wurde bereits gerichtlich abgemahnt, die Daten von Fahrkartenkäufen ihrer Kunden nicht mehr zu speichern und auszuwerten.

Telekom und MasterCard arbeiten gemeinsam an einem EPM Chip samt RFID

In einem gemeinsamen Projekt soll bereits Ende 2012 eine Telekom-MasterCard erprobt werden, deren
Chip auch RFID-fähig ist. Der nächste Schritt ist dann die Implementierung einer elektronischen Geldbörse in SIM-Karten der Telekom, die Erprobung dieser Technologie soll bereits Anfang 2013 erfolgen. Technisch sieht die Lösung durchaus vielversprechend aus, wenn auch das Problem des Datenschutzes und des möglichen Daten Missbrauchs bleibt. Ein Abgehen von in Plastikkarten integrierten Chips scheint aber insgesamt der wahrscheinlichste Weg für die Zukunft der elektronischen Geldbörse zu sein.

Nationale Systeme sollen vorerst noch bestehen bleiben

Die nationalen Systeme für Zahlungen mit einem zuvor aufgeladenen, in die Bankkarte integrierten Chip werden aber so schnell wohl nicht abgeschafft werden – in Deutschland heißt dieses System Geldkarte, in Österreich Quick in der Schweiz dagegen Cash. Sie werden wohl eher durch Verdrängung von einem leistungsfähigen, weltweiten System langsam aussterben.