Disagio

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Der Begriff Disagio entstammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt so viel wie Verlust. Im Finanzwesen wird damit ein Abschlag bezeichnet, welcher vom Nenn- bzw. Nominalwert berechnet wird. Andere Begriffe hierfür sind Abgeld oder Weniger Zahlung. In der Regel wird ein Disagio bei der Gewährung von Krediten, der Emission von Wertpapieren sowie beim Handel mit Devisen abgerechnet. Dabei wird der berechnete Abschlag immer in Prozent angegeben.

Disagio bei Krediten

Verbraucher werden besonders bei Hypothekenkrediten öfters mit einem solchen Abschlag konfrontiert. Wie hoch dieser ausfällt, hängt zumeist mit der Höhe der Zinsen, der im Grundbuch eingetragenen Hypothek sowie der Laufzeit des Darlehens ab. Im Einzelnen handelt es sich dabei um einen Differenzbetrag zwischen der ausgezahlten Kreditsumme und dem Betrag, der später zurückgezahlt werden muss. In erster Linie soll damit die Vorauszahlung der Zinsen und Gebühren abgedeckt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Abschlag bei der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht, wenn es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt. Bevor man sich für einen solchen Abschlag entscheidet, sollten die vorhandenen Angebote genau miteinander verglichen werden, da sich das Darlehen dadurch in der Regel verteuert. Bei einem Kredit über einen Betrag von 100.000 Euro und einem Disagio von 5 Prozent würden effektiv nur 95.000 Euro an den Kreditnehmer ausbezahlt. Die Rückzahlung erfolgt dann allerdings über die gesamten 100.000 Euro. Die Banken verlangen diesen Abschlag häufig auch, weil der Kunde einen Zinssatz verlangt, welcher unterhalb des marktüblichen Zinssatzes liegt.

Ausgabe von Wertpapieren

Die ausgebende Bank verkauft hier die Aktie unter dem eigentlichen Nennwert. Durch die Differenz zwischen Verkaufswert und Nennwert sollen die Kosten für die Ausgabe der Wertpapiere wieder ausgeglichen werden. Über lange Jahre wurden für den Disagio zumeist steuerliche Gründe genannt. So wurden festverzinsliche Wertpapiere als abgezinste Wertpapiere verkauft, bei denen der Anlagebetrag unter dem Nennwert lag. Nach Ende der Laufzeit wurde dann der Nennwert zuzüglich der vereinbarten Zinsen ausbezahlt.

Handel mit Sorten und Devisen

Geht es um den Verkauf und den Handel mit Devisen, dann wird der Abschlag auf den marktüblichen Wechselkurs erhoben. Dieser wird an den Devisenbörsen sekündlich ermittelt. Zum einen gleicht der Wechsel von Devisen damit seine Kosten aus und zum anderen schützt der berechnete Abschlag vor zu starken Währungsschwankungen. Die Höhe liegt bei Devisengeschäften in der Regel zwischen zwei und drei Prozentpunkten. Bei starken Währungsparitäten kann dieser auch deutlich geringer ausfallen. Bekannt ist ein solcher Abschlag auch beim Handel mit Münzen. Damit wird ein möglicher Unterschied zwischen dem aufgeprägten Nominalwert und dem tatsächlichen Wert, welches das Edelmetall in einer Münze besitzt.