Co-Branding Kreditkarte


Von einem Co-Branding wird immer dann gesprochen, wenn zwei oder mehr Firmen in einem engen Verbund zusammenarbeiten. Kreditkarten sind dafür ein wichtiges Beispiel. Dies bedeutet dann ganz konkret, dass eine Bank und ein Unternehmen gemeinsam eine Kreditkarte herausgeben. Dabei ist es möglich, dass die Kooperationspartner ihre Kompetenzen bündeln und ihre Ressourcen miteinander vereinen.

Was sind die besonderen Merkmale?

Im Wesentlichen zeichnet sich jedes Co-Branding durch vier Merkmale aus. So muss mindestens eine Verbindung zwischen zwei ganz unterschiedlichen Marken vorhanden sein. Die Tatsache, dass diese Marken miteinander kooperieren, sollte für jeden Kunden eindeutig sichtbar sein. Durch die Zusammenarbeit im Rahmen eines Co-Branding wird grundsätzlich immer ein gemeinsames Leistungsbündel geschaffen. Trotzdem muss es jederzeit erkennbar sein, dass die Partner vor dem Co-Branding selbstständig waren und dies auch wieder sein würden, wenn sie ihre Kooperation beenden.

Was ist das Ziel?

Ziel des Co-Branding ist es, sowohl eine Imageverbesserung als auch eine sichtbare Verbreiterung der Markenkompetenz der beteiligten Partner zu erreichen. Aufgrund der Tatsache, dass sich mindestens zwei ganz unterschiedliche Marken zu einer neuen Identität zusammenschließen, bleiben Konflikte nicht immer aus. Diese gilt es jedoch möglichst klein zu halten oder ganz zu vermeiden.
Bereits seit mehreren Jahren sind verschiedene, zum Teil ganz unterschiedliche Co-Branding-Kreditkarten im Angebot. Inhaber dieser Karten können dabei in der Regel in den Genuss von zahlreichen Rabatten, Sonderaktionen und Boni kommen.